Angeln lernen in Deutschland: Fischereischein, Angelkarte, Schonzeiten und die richtige Ausrüstung für Einsteiger
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Angeln gehört zu den beliebtesten Hobbys in Deutschland. Anders als in vielen anderen Ländern darf man hier aber nicht einfach eine Rute kaufen und loslegen: Für die meisten Gewässer braucht man einen Fischereischein und zusätzlich eine Erlaubnis für das jeweilige Gewässer.
1. Der Fischereischein
In fast allen Bundesländern ist für das Angeln ein Fischereischein Pflicht. Dafür legt man die Fischerprüfung ab. In Vorbereitungskursen, oft von Angelvereinen oder Verbänden angeboten, lernt man Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur- und Tierschutz sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Viele Kurse gibt es inzwischen auch online.
Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Fragen und in einigen Ländern aus einem praktischen Teil, etwa dem Zusammenstellen einer Angel für einen bestimmten Fisch.
Nach bestandener Prüfung beantragt man den Fischereischein bei der zuständigen Behörde, meist der Gemeinde oder dem Ordnungsamt.
Einige Bundesländer bieten Ausnahmen an, etwa einen zeitlich befristeten Touristenfischereischein oder Regelungen für Kinder und für Angeln an bestimmten Gewässern. Die Regeln unterscheiden sich stark von Land zu Land; informiere dich beim Landesfischereiverband oder auf den Seiten deines Bundeslandes.
2. Die Angelkarte (Erlaubnisschein)
Der Fischereischein allein berechtigt noch nicht zum Angeln. Jedes Gewässer hat einen Berechtigten, etwa einen Verein, eine Gemeinde oder einen privaten Pächter, bei dem man eine Angelkarte für einen Tag, eine Woche oder ein Jahr kauft.
Auf der Karte stehen die Regeln des Gewässers: erlaubte Angelzeiten, Anzahl der Ruten, erlaubte Köder, Fangbegrenzungen.
Eine Mitgliedschaft im Angelverein lohnt sich oft: Man bekommt Zugang zu Vereinsgewässern, lernt von erfahrenen Anglern und beteiligt sich an Hege und Pflege.
Forellenseen und kommerzielle Angelteiche haben eigene Regeln; manche verlangen keinen Fischereischein. Auch das ist landesrechtlich geregelt.
3. Schonzeiten und Mindestmaße
Viele Fischarten haben Schonzeiten, in denen sie nicht entnommen werden dürfen und ein versehentlich gefangener Fisch sofort schonend zurückgesetzt werden muss, sowie Mindestmaße. Zu kleine Fische müssen schonend zurückgesetzt werden.
Diese Regeln stehen in den Landesfischereiverordnungen und können für einzelne Gewässer noch strenger sein.
4. Tierschutz
Das Tierschutzgesetz verlangt einen vernünftigen Grund für das Angeln, in der Regel die Verwertung als Lebensmittel. Reines „Catch and Release“ aus sportlichen Gründen ist deshalb rechtlich umstritten und wird in Deutschland deutlich zurückhaltender gesehen als in anderen Ländern.
Ein Fisch, der entnommen wird, muss vor dem Ausnehmen fachgerecht betäubt und getötet werden. Das lernt man im Vorbereitungskurs.
Lebende Köderfische sind verboten.
5. Ausrüstung für den Einstieg
Für Friedfische wie Rotauge, Brasse oder Karpfen: eine Stipp- oder Matchrute, Pose, Bleie, kleine Haken, Mais, Maden oder Teig.
Für Raubfische wie Barsch, Hecht oder Zander: eine Spinnrute mit Stationärrolle und Gummiköder oder Wobbler; bei Hecht unbedingt ein Stahlvorfach, sonst beißt er die Schnur durch.
Pflicht- und Nützliches: Kescher, Hakenlöser, Maßband, Betäubungsgerät und Messer, Fischereischein und Angelkarte immer dabei.
Im Angelladen bekommt man meist gute Tipps für die Gewässer vor Ort.
6. Sicherheit und Rücksicht
Nie unter Hochspannungsleitungen angeln: Kohlefaserruten leiten Strom, das kann tödlich sein.
Bei Gewitter sofort einpacken.
Ufer nicht zertrampeln, Müll und Schnurreste mitnehmen, Abstand zu anderen Anglern halten.
Dieser Text gibt einen Überblick; verbindlich sind das Fischereigesetz und die Verordnungen deines Bundeslandes. In diesem Raum kannst du dich über Gewässer, Fänge und Ausrüstung austauschen.