Elterngeld und Elternzeit einfach erklärt: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonate, Fristen und häufige Fehler

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Wer in Deutschland ein Kind bekommt, hat Anspruch auf Elternzeit und in vielen Fällen auf Elterngeld. Die Regeln wirken kompliziert, aber mit ein paar Grundbegriffen und den wichtigsten Fristen behält man den Überblick. Beträge und Grenzen ändern sich gelegentlich; die aktuellen Zahlen stehen beim Bundesfamilienministerium und bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes. Elternzeit und Elterngeld: zwei verschiedene Dinge Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit. Du meldest sie beim Arbeitgeber an. Während der Elternzeit bekommst du kein Gehalt, aber dein Arbeitsplatz ist geschützt. Elterngeld ist das Geld vom Staat, das einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. Du beantragst es bei der Elterngeldstelle. Elternzeit Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen, bis zum achten Geburtstag des Kindes. Ein Teil davon kann auf später verschoben werden. Anmeldung beim Arbeitgeber schriftlich: für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag spätestens sieben Wochen vor Beginn. Während der Elternzeit darf man in Teilzeit arbeiten, bis zu einer gesetzlichen Stundengrenze pro Woche. Ab der Anmeldung (frühestens acht Wochen vor Beginn) besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Basiselterngeld Es ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens vor der Geburt, in der Regel 65 bis 67 Prozent, bei niedrigem Einkommen anteilig mehr. Es gibt einen Mindest- und einen Höchstbetrag pro Monat; auch Eltern ohne Einkommen erhalten den Mindestbetrag. Beide Eltern zusammen können bis zu 14 Monate Basiselterngeld bekommen, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen (die sogenannten Partnermonate). Ein Elternteil allein kann höchstens 12 Monate beziehen; Alleinerziehende können die vollen 14 Monate nutzen. Gleichzeitig können beide Eltern Basiselterngeld nur für eine begrenzte Zeit beziehen; die genaue Regel steht in den Informationen der Elterngeldstelle. ElterngeldPlus ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt. Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Besonders interessant ist es, wenn man während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus, wenn beide Eltern gleichzeitig in einem bestimmten Stundenrahmen in Teilzeit arbeiten. Einkommensgrenze Paare und Alleinerziehende mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Grenze wurde in den letzten Jahren gesenkt; maßgeblich ist der Wert, der für das Geburtsdatum deines Kindes gilt. Die wichtigste Frist Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Wer zu spät beantragt, verliert Geld. Am besten den Antrag schon während der Schwangerschaft vorbereiten und direkt nach der Geburt einreichen, sobald die Geburtsurkunde da ist. In vielen Bundesländern geht das online über ElterngeldDigital. Was du für den Antrag brauchst Geburtsurkunde für Elterngeldzwecke (stellt das Standesamt aus). Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz, bei Selbstständigen den Steuerbescheid. Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit, falls verlangt. Häufige Fehler Den Antrag zu spät stellen. Monate falsch planen: Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet, die ersten Lebensmonate gelten für die Mutter deshalb meist als Basiselterngeld-Monate. Elternzeit beim Arbeitgeber nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich anmelden. Die Steuerklassenwahl unterschätzen: Sie kann die Höhe des Elterngelds beeinflussen, muss aber früh genug vor der Geburt geändert werden. Lass dich dazu beraten. Hilfe bekommen Die Elterngeldstellen beraten kostenlos, ebenso viele Beratungsstellen für Familien. Der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums hilft, verschiedene Aufteilungen durchzurechnen, bevor man sich festlegt.

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