TÜV überzogen: wie lange ohne Strafe, Bußgeld nach Monaten, Ergänzungsuntersuchung und schneller Termin
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„TÜV überziehen, wie lange?“ gehört zu den häufigsten Fragen von Autofahrern. Gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU), die neben dem TÜV auch DEKRA, GTÜ, KÜS und andere Prüforganisationen durchführen. Der Termin steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein.
Wie oft
Neuwagen: die erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU.
Die Plakette zeigt oben die Jahreszahl, die Zahl in der Zwölf-Uhr-Position den Monat. Fällig ist die HU bis zum Ende dieses Monats.
Was passiert, wenn man überzieht
Bis zu zwei Monaten: kein Bußgeld. Man darf weiterfahren, sollte aber zügig einen Termin machen.
Mehr als zwei bis vier Monate: 15 Euro Verwarnungsgeld.
Mehr als vier bis acht Monate: 25 Euro.
Mehr als acht Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Für Lkw über 7,5 Tonnen, Busse und Taxis gelten strengere Staffeln. Maßgeblich ist der aktuelle Bußgeldkatalog.
Wichtig: Die Polizei kontrolliert die Plakette im Straßenverkehr, und auch das Ordnungsamt achtet bei geparkten Autos darauf. Bei sehr langer Überziehung kann die Zulassungsstelle die Untersuchung anordnen und im Extremfall den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Ergänzungsuntersuchung
Ist die HU mehr als zwei Monate überfällig, wird sie um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert. Das kostet einen Aufschlag von rund 20 Prozent auf die Prüfgebühr. Das Bußgeld kommt aber nicht von der Prüfstelle, sondern nur bei einer Kontrolle.
Versicherung
Fehlt die gültige HU und ist ein technischer Mangel Ursache eines Unfalls, kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen. Die Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner trotzdem, kann aber unter Umständen Regress nehmen.
Schnell einen Termin bekommen
Viele Prüfstellen nehmen Termine online an, oft innerhalb weniger Tage. Ohne Termin geht es an manchen Stationen auch spontan.
Die HU kann auch in vielen Werkstätten gemacht werden, in denen ein Prüfingenieur regelmäßig vorbeikommt.
Eine HU darf man bis zu einem Monat vor dem Fälligkeitsmonat machen, ohne dass sich der nächste Termin verschiebt.
Vorher selbst prüfen
Licht, Blinker und Bremslichter, Reifenprofil (mindestens 1,6 mm), Scheibenwischer und Wischwasser, Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste, Steinschläge im Sichtfeld, Kontrollleuchten im Armaturenbrett. Kleine Mängel vorher zu beheben spart eine Nachprüfung.
Bei Mängeln
Mit geringen Mängeln gibt es die Plakette trotzdem. Bei erheblichen Mängeln muss das Auto innerhalb eines Monats zur Nachprüfung; die Plakette gibt es erst danach.