Mit dem Fahrrad zur Arbeit: Route, Ausstattung, Verkehrsregeln und Dienstrad-Leasing

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Mit dem Rad zur Arbeit zu fahren spart Geld, ersetzt das Fitnessstudio und ist in vielen Städten auf kurzen Strecken schneller als Auto oder Bus. Damit der Umstieg klappt, lohnt sich etwas Planung. 1. Strecke und Route Bis etwa fünf bis zehn Kilometer schaffen die meisten mit einem normalen Rad bequem, das sind 20 bis 40 Minuten. Für längere Wege oder viele Steigungen ist ein Pedelec eine große Hilfe. Die schnellste Autoroute ist selten die beste Radroute. Planen Sie mit einer Fahrrad-Navigations-App oder einer Radkarte über Radwege, Fahrradstraßen und ruhige Nebenstraßen und fahren Sie die Strecke einmal am Wochenende ab. Klären Sie, wo Sie das Rad am Arbeitsplatz abstellen können und ob es Dusche oder Spind gibt. 2. Das Fahrrad und die vorgeschriebene Ausstattung Nach der StVZO braucht ein Fahrrad im Straßenverkehr unter anderem: zwei voneinander unabhängige Bremsen; eine helltönende Klingel; einen weißen Scheinwerfer vorn und ein rotes Rücklicht hinten, dazu einen weißen Reflektor vorn und einen roten Großflächenreflektor hinten; gelbe Reflektoren an den Pedalen und seitliche Reflektoren an den Rädern (Speichenreflektoren oder Reflexstreifen). Batterie- und Akkuleuchten sind seit einigen Jahren erlaubt; sie müssen aber bei Dunkelheit dabei sein und funktionieren. Achten Sie auf das Prüfzeichen (Wellenlinie mit K-Nummer). Für den Alltag praktisch: Schutzbleche, Gepäckträger mit Packtaschen, pannensichere Reifen und ein gutes Bügel- oder Faltschloss. Schließen Sie den Rahmen an einen festen Gegenstand an. 3. Die wichtigsten Verkehrsregeln Ist ein Radweg mit blauem Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet, muss er benutzt werden. Radwege ohne blaues Schild dürfen, müssen aber nicht benutzt werden; dann darf man auf der Fahrbahn fahren. Gefahren wird rechts. Linke Radwege nur, wenn sie ausdrücklich freigegeben sind. Gehwege sind für Erwachsene tabu, außer bei „Radfahrer frei“. Kinder bis acht Jahre müssen, bis zehn Jahre dürfen den Gehweg benutzen; eine begleitende Aufsichtsperson darf mitfahren. Nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Das Handy darf beim Fahren nicht in der Hand gehalten werden. Kopfhörer sind nicht ausdrücklich verboten, das Gehör darf aber nicht beeinträchtigt sein. Auch auf dem Rad gibt es Promillegrenzen: Ab 1,6 Promille ist es eine Straftat, bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall schon deutlich darunter. Autos müssen beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter Abstand halten. Halten Sie selbst etwa einen Meter Abstand zu parkenden Autos, um nicht von einer aufgehenden Tür getroffen zu werden. Rechtsabbiegende Lkw sind die größte Gefahr in der Stadt: Nie in den toten Winkel stellen, im Zweifel warten. 4. Helm, Licht und Sichtbarkeit Eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht, ein Helm schützt aber bei Stürzen den Kopf. Gerade im Herbst und Winter helfen helle Kleidung und Reflektoren an Jacke oder Tasche, früh gesehen zu werden. 5. Nicht verschwitzt ankommen Ruhig fahren statt rasen, Wechselkleidung im Büro deponieren und Gepäck in Packtaschen statt im Rucksack transportieren. Gegen Regen: Regenjacke, Regenhose und Schutzbleche. Im Winter reichen oft Handschuhe und ein Schlauchschal, weil man schnell warm wird. Bei Glätte lieber auf Bahn oder Bus ausweichen. 6. Geld: Pendlerpauschale und Dienstrad Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Radfahrende. Den aktuellen Satz finden Sie beim Bundesfinanzministerium oder in Ihrer Steuersoftware. Viele Arbeitgeber bieten Dienstrad-Leasing an, häufig per Gehaltsumwandlung. Die private Nutzung wird dabei begünstigt versteuert. Ob sich das lohnt, hängt von Gehalt, Versicherungspaket und Laufzeit ab; rechnen Sie das Angebot mit einem Rechner durch und lesen Sie die Bedingungen für das Ende der Laufzeit genau. Stellt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt, ist es unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei. 7. Schrittweise anfangen Niemand muss ab dem ersten Tag jeden Tag fahren. Beginnen Sie mit ein oder zwei Tagen pro Woche bei gutem Wetter. Für längere Strecken lässt sich das Rad mit der Bahn kombinieren. Regeln und steuerliche Details können sich ändern; maßgeblich sind StVO, StVZO und die Angaben der Finanzverwaltung. In diesem Raum können Sie Routen, Ausrüstung und Erfahrungen austauschen.

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