Kleingarten und Schrebergarten: wie man an eine Parzelle kommt, was sie kostet, welche Regeln gelten und wie das erste Gartenjahr gelingt

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Ein Kleingarten ist für viele Stadtbewohner in Deutschland der Traum vom eigenen Grün: Gemüse ernten, im Sommer draußen sitzen, Kinder spielen lassen. Rund eine Million Kleingärten gibt es im Land, organisiert in Vereinen. Wer eine Parzelle möchte, sollte wissen, wie das System funktioniert, denn es ist mehr als „einfach ein Garten“. Wie kommt man an eine Parzelle? Kleingärten werden von Kleingartenvereinen verpachtet, die in Bezirks- und Landesverbänden organisiert sind. Man bewirbt sich direkt beim Verein, oft über die Website des Bezirksverbands. In großen Städten gibt es häufig lange Wartelisten, teils mehrere Jahre. Es lohnt sich, sich bei mehreren Vereinen zu bewerben, regelmäßig nachzufragen und bei Vereinsfesten vorbeizuschauen. Am Stadtrand oder in kleineren Orten sind Parzellen oft schneller zu bekommen. Was kostet ein Kleingarten? Ablöse: Beim Übernehmen einer Parzelle zahlt man dem Vorpächter eine Ablöse für Laube, Pflanzen und Einrichtungen. Sie wird in vielen Vereinen nach festen Richtlinien geschätzt und kann je nach Laube und Zustand stark schwanken. Laufende Kosten: Pacht (die durch das Bundeskleingartengesetz begrenzt ist), Mitgliedsbeitrag, Wasser, Strom, Versicherung und Umlagen. Insgesamt bleibt ein Kleingarten im Jahr meist deutlich günstiger als andere Gartenlösungen. Die wichtigsten Regeln Kleingärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung des jeweiligen Vereins. Kleingärtnerische Nutzung: Ein Teil der Fläche, häufig etwa ein Drittel, muss für den Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern genutzt werden. Eine reine Rasenfläche mit Pool ist nicht erlaubt. Laube: Sie darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten und ist nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht. Gemeinschaftsarbeit: Viele Vereine verlangen eine bestimmte Zahl an Arbeitsstunden pro Jahr für gemeinsame Flächen; wer sie nicht leistet, zahlt einen Ausgleich. Ruhezeiten, Heckenhöhen, Umgang mit Grünschnitt und Wasser: All das regelt die Gartenordnung. Lies sie, bevor du unterschreibst. Das erste Gartenjahr Bestandsaufnahme: Welche Obstbäume, Beerensträucher und Stauden sind schon da? Was ist krank oder verwildert? Nicht alles sofort roden: Manches zeigt erst im Laufe des Jahres, was es kann. Klein anfangen: Ein oder zwei Beete mit einfachen Kulturen bringen schnell Erfolg. Gut für Anfänger: Radieschen, Pflücksalat, Zucchini, Buschbohnen, Kartoffeln, Mangold, Kräuter. Kompost anlegen: Er verwandelt Gartenabfälle in wertvollen Dünger und ist in vielen Gartenordnungen ausdrücklich erwünscht. Wasser sparen: Regentonnen aufstellen, morgens oder abends gießen, Beete mulchen. Nachbarn fragen: Erfahrene Kleingärtner nebenan wissen, was auf diesem Boden wächst und wann die letzten Fröste kommen. In Deutschland gelten oft die Eisheiligen Mitte Mai als Richtwert, ab wann frostempfindliche Pflanzen wie Tomaten ins Freie dürfen. Gemeinschaft Ein Kleingartenverein ist auch eine Gemeinschaft, mit Festen, Versammlungen und gegenseitiger Hilfe. Wer sich darauf einlässt, findet dort oft nicht nur Gemüse, sondern auch Freunde. Und wer noch keine Parzelle bekommt: Viele Städte haben Gemeinschafts- und Mietgärten, in denen man schon einmal üben kann.

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