Wie lange ist ein Rezept gültig? E-Rezept, rosa Kassenrezept, Privatrezept, grünes Rezept und Betäubungsmittel
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„Wie lange ist ein Rezept gültig?“ fragen viele erst in der Apotheke, wenn das Rezept schon ein paar Wochen in der Tasche liegt. Die Fristen hängen davon ab, welche Art von Rezept es ist.
E-Rezept und rosa Kassenrezept
Für gesetzlich Versicherte ist das E-Rezept seit 2024 der Normalfall. Man löst es mit der Gesundheitskarte in der Apotheke ein, über die E-Rezept-App oder mit einem ausgedruckten Code.
Gültig ist es 28 Tage ab Ausstellung, wenn die Krankenkasse zahlen soll.
Danach bis zu drei Monate als Privatrezept: Die Apotheke gibt das Medikament dann nur gegen volle Bezahlung ab, die Kasse erstattet nichts.
Die gleichen Fristen gelten für das rosa Papierrezept, das es in Ausnahmefällen noch gibt.
Privatrezept (blau)
Für Privatversicherte oder für Medikamente, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt.
In der Regel drei Monate gültig, sofern die Ärztin oder der Arzt nichts anderes vermerkt. Die Erstattung richtet sich nach dem eigenen Tarif.
Grünes Rezept
Eine Empfehlung für rezeptfreie Medikamente, die man selbst bezahlt. Es hat keine feste Frist. Manche Krankenkassen erstatten einen Teil als Zusatzleistung; den Beleg aufheben.
Entlassrezept aus dem Krankenhaus
Nur drei Werktage gültig, inklusive des Ausstellungstags. Es soll die Versorgung bis zum nächsten Hausarzttermin überbrücken.
Betäubungsmittelrezept (gelb)
Für starke Schmerzmittel und bestimmte andere Wirkstoffe: sieben Tage ab Ausstellung.
T-Rezept
Für einige besonders kritische Wirkstoffe: sechs Tage ab Ausstellung.
Wiederholungsrezept bei Dauermedikamenten
Für Menschen, die ein Medikament dauerhaft brauchen, kann die Praxis ein Mehrfach-Rezept ausstellen: bis zu vier Einlösungen innerhalb eines Jahres. Das spart Arztbesuche.
Zuzahlung
Bei Kassenrezepten zahlt man in der Regel 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Packung, nie mehr als den Preis selbst. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit. Wer über die Belastungsgrenze kommt (2 Prozent des Bruttoeinkommens, 1 Prozent bei chronisch Kranken), kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.
Abgelaufen, was nun?
Ist die 28-Tage-Frist vorbei, entweder privat bezahlen oder in der Praxis ein neues Rezept anfordern. Viele Praxen stellen Folgerezepte für bekannte Patienten ohne Termin aus, das E-Rezept landet dann direkt auf der Gesundheitskarte.
Fristen und Zuzahlungsregeln können sich ändern; im Zweifel in der Apotheke oder bei der Krankenkasse nachfragen.