Pflegegrad beantragen: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, Pflegetagebuch und Widerspruch

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Wenn ein Angehöriger mehr und mehr Hilfe im Alltag braucht, stellt sich schnell die Frage: „Wie beantrage ich einen Pflegegrad?“ Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt, vom Pflegegeld bis zum Zuschuss für einen Treppenlift. Der Antrag ist einfacher, als viele denken. 1. Antrag stellen Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Ein formloser Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Wichtig: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, auch wenn die Begutachtung später stattfindet. Also lieber früh stellen und das Datum notieren. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht stellen. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. 2. Das Antragsformular Die Pflegekasse schickt danach ein Formular, in dem unter anderem angegeben wird, ob Pflegegeld (Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) oder eine Kombination gewünscht ist. Die Kasse muss auch eine kostenlose Pflegeberatung anbieten, oft schon innerhalb von zwei Wochen. 3. Die Begutachtung Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) vereinbart einen Termin, meist zu Hause, manchmal telefonisch oder per Video. Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig die Person ist: 1. Mobilität. 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. 4. Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette). 5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel). 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Aus den Punkten ergibt sich einer von fünf Pflegegraden. 4. Gut vorbereiten 1. Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen führen: Was braucht die Person wann, wobei und wie lange an Hilfe, auch nachts. 2. Arztberichte, Medikamentenplan, Krankenhausentlassbriefe und Hilfsmittel bereitlegen. 3. Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein. Viele Pflegebedürftige zeigen sich bei Fremden fitter, als sie im Alltag sind; es ist wichtig, ehrlich zu beschreiben, was nicht mehr klappt. 4. Nichts beschönigen und nichts übertreiben. 5. Der Bescheid Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden; bei Verzögerungen ohne Grund kann eine Zahlung an die Antragsteller fällig werden. Das Gutachten können Sie anfordern, es wird meist mitgeschickt. 6. Widerspruch Wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint oder abgelehnt wird, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Zunächst fristwahrend einen kurzen Widerspruch schicken und die Begründung nachreichen, etwa mit dem Pflegetagebuch und ärztlichen Stellungnahmen. Hilfe gibt es bei Pflegestützpunkten, Sozialverbänden wie VdK und SoVD und Verbraucherzentralen. 7. Höherstufung Verschlechtert sich der Zustand, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Welche Leistungen es je Pflegegrad gibt und in welcher Höhe, wird regelmäßig angepasst; aktuelle Beträge stehen beim Bundesgesundheitsministerium und bei Ihrer Pflegekasse.

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