Krankengeld: ab wann, wie lange und wie viel – Lohnfortzahlung, 78 Wochen, eAU und was man beantragen muss

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Wer länger krank ist, fragt sich schnell: Wie lange zahlt der Arbeitgeber, ab wann gibt es Krankengeld und wie viel? Hier die Grundregeln für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Die genauen Beträge und Höchstgrenzen ändern sich jährlich; aktuelle Zahlen gibt es bei Ihrer Krankenkasse. Die ersten sechs Wochen: Lohnfortzahlung Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit zunächst bis zu sechs Wochen ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen. Die sechs Wochen gelten je Krankheit; eine neue, andere Krankheit kann einen neuen Anspruch auslösen. Ab der siebten Woche: Krankengeld Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Höhe: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, und nur bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es kann den Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Wie lange? Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zeit der Lohnfortzahlung wird dabei mitgezählt. Danach endet der Anspruch für diese Krankheit (Aussteuerung). Die Krankenkasse informiert vorher; mögliche Anschlussleistungen sind etwa Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente. Krankmeldung: die eAU Seit 2023 übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse (eAU). Der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Sie müssen den Arbeitgeber trotzdem selbst unverzüglich über die Krankmeldung und die voraussichtliche Dauer informieren. Wichtig für das Krankengeld: Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos bescheinigt sein. Lassen Sie eine Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der bisherigen ausstellen. Krankengeld beantragen In der Regel meldet sich die Krankenkasse von selbst, wenn die Lohnfortzahlung endet, und schickt Unterlagen. Der Arbeitgeber übermittelt die Entgeltbescheinigung. Bei Fragen hilft die Krankenkasse, viele bieten auch Online-Formulare oder eine App. Kinderkrankengeld Für die Betreuung eines kranken Kindes gibt es eigene Regeln und Tage pro Kind und Jahr; die aktuelle Anzahl der Tage erfragen Sie bei der Krankenkasse. Hinweise Privat Versicherte haben nur Anspruch, wenn sie ein Krankentagegeld vereinbart haben. Selbstständige erhalten Krankengeld nur mit Wahltarif bzw. entsprechender Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse.

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