Kur beantragen: Vorsorge oder Reha, Mutter-Kind-Kur, Antrag, Zuzahlung und Widerspruch

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„Wie beantrage ich eine Kur“ fragen viele, die erschöpft sind, nach einer Krankheit wieder auf die Beine kommen wollen oder als Eltern an ihre Grenzen stoßen. Im deutschen Sozialrecht heißt das, was umgangssprachlich „Kur“ genannt wird, Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung. Wer sie bezahlt und wie man sie bekommt, hängt von der Art ab. Vorsorge oder Reha? 1. Vorsorge soll verhindern, dass aus gesundheitlichen Belastungen eine Krankheit wird, etwa bei Erschöpfung oder beginnenden Beschwerden. 2. Rehabilitation soll nach oder bei einer Erkrankung die Gesundheit wiederherstellen und, bei Berufstätigen, die Erwerbsfähigkeit erhalten (Reha nach Herzinfarkt, Bandscheibenvorfall, Krebs, psychischer Erkrankung). Beides kann ambulant (wohnortnah) oder stationär in einer Klinik stattfinden. Wer ist zuständig? 1. Für Berufstätige ist bei medizinischer Reha meist die Deutsche Rentenversicherung zuständig („Reha vor Rente“). 2. Für Rentnerinnen, Rentner, Kinder und nicht Erwerbstätige ist es meist die Krankenkasse. 3. Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit die Unfallversicherung. 4. Mutter-, Vater- und Mutter-Kind-Kuren zahlt die Krankenkasse. Wird der Antrag beim falschen Träger gestellt, muss dieser ihn innerhalb kurzer Frist weiterleiten; Sie verlieren also nichts. So stellen Sie den Antrag 1. Mit der Hausärztin, dem Hausarzt oder der Fachärztin sprechen. Die Ärztin bzw. der Arzt bestätigt die medizinische Notwendigkeit in einem Befundbericht oder einer Verordnung. 2. Antragsformular bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung anfordern bzw. online ausfüllen. 3. Ziele und Belastungen konkret beschreiben: Was klappt im Alltag und Beruf nicht mehr? Was hat man schon versucht (Physiotherapie, Psychotherapie, Medikamente)? 4. Einen Wunsch für die Klinik angeben ist möglich; der Träger muss berechtigte Wünsche berücksichtigen. Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur Eltern mit hoher Belastung (Beruf, Pflege, Alleinerziehen, kranke Kinder) haben einen Anspruch, wenn sie medizinisch notwendig ist. Das Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt hier nicht: Man muss nicht erst ambulante Maßnahmen ausgeschöpft haben. Beratungsstellen des Müttergenesungswerks und der Wohlfahrtsverbände helfen kostenlos bei Antrag und Klinikwahl. Dauer und Zuzahlung Stationäre Leistungen dauern meist drei Wochen. Erwachsene zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Tagen pro Jahr; wer wenig verdient, kann befreit werden. Kinder sind zuzahlungsfrei. Während der Reha zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, danach gibt es gegebenenfalls Übergangs- oder Krankengeld. Wie oft? Grundsätzlich alle vier Jahre, früher, wenn es medizinisch dringend nötig ist. Abgelehnt? Widerspruch einlegen Ablehnungen sind häufig, Widersprüche haben oft Erfolg. Innerhalb eines Monats nach dem Bescheid schriftlich widersprechen, Begründung mit ärztlicher Stellungnahme nachreichen. Sozialverbände, Beratungsstellen und die unabhängige Patientenberatung unterstützen dabei. Urlaub? Eine Kur ist kein Urlaub und wird nicht auf den Urlaub angerechnet, wenn sie bewilligt ist. Arbeitgeber müssen freistellen. Informationen gibt es bei Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung und dem Müttergenesungswerk.

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