Arbeitslosengeld I: wie lange, wie viel, rechtzeitig arbeitsuchend melden und die Sperrzeit

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„Arbeitslosengeld, wie lange?“ fragen sich viele, sobald eine Kündigung im Raum steht. Gemeint ist das Arbeitslosengeld I der Bundesagentur für Arbeit, eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es ist etwas anderes als die Grundsicherung (bisher Bürgergeld), die das Jobcenter zahlt. Wer bekommt es Wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (Anwartschaftszeit). Man muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, also arbeiten können und wollen. Wie lange Die Dauer hängt davon ab, wie lange man versicherungspflichtig gearbeitet hat und wie alt man ist: mit 12 Monaten Beschäftigung: 6 Monate; mit 16 Monaten: 8 Monate; mit 20 Monaten: 10 Monate; mit 24 Monaten: 12 Monate (das Maximum unter 50 Jahren); ab 50 Jahren und 30 Monaten Beschäftigung: 15 Monate; ab 55 Jahren und 36 Monaten: 18 Monate; ab 58 Jahren und 48 Monaten: 24 Monate. Für die Berechnung zählen die letzten fünf Jahre. Wie viel 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Grundlage ist das Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Arbeitsagentur hat einen Rechner auf ihrer Website. Ein Nebenjob ist möglich, aber nur mit unter 15 Stunden pro Woche, und vom Verdienst wird über einem Freibetrag angerechnet. Rechtzeitig melden: der wichtigste Punkt Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährt man kurzfristiger davon, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis, zum Beispiel nach Erhalt der Kündigung. Arbeitslos melden: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Beides geht online über die Website der Arbeitsagentur oder persönlich. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Sperrzeit Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, ohne wichtigen Grund, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. In dieser Zeit gibt es kein Geld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel ein Umzug zum Ehepartner oder gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Attest sein. Vor dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags lohnt sich eine Beratung, etwa bei der Gewerkschaft oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Krankenversicherung und Rente Während des Bezugs zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wenn das Arbeitslosengeld endet Dann kommt bei Bedarf die Grundsicherung vom Jobcenter in Frage, die vom Einkommen und Vermögen des Haushalts abhängt. Die Regeln dafür werden gerade reformiert; aktuelle Informationen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Jobcenter.

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