Minijob: 603 Euro Verdienstgrenze 2026, Rentenversicherung, Midijob und Minijob neben Hauptjob
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„Wie viel darf man im Minijob verdienen?“ gehört zu den häufigsten Fragen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Seit 2022 ist die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.
Die Verdienstgrenze 2026
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Damit liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, im Jahr also 7.236 Euro. Das entspricht etwa zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn.
Für 2027 ist ein weiterer Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro beschlossen; die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro.
Gelegentlich mehr verdienen
Die Grenze darf in höchstens zwei Monaten im Jahr unvorhersehbar überschritten werden, etwa als Krankheitsvertretung, aber höchstens bis zum Doppelten der Monatsgrenze. Wer regelmäßig mehr verdient, ist kein Minijobber mehr.
Eine regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachtsgeld zählt zum Jahresverdienst mit.
Steuern und Abgaben
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Minijob in der Regel steuer- und abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalabgaben zahlt.
Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen kleinen Eigenanteil (die Differenz zum vollen Beitrag). Dafür sammeln sie volle Rentenansprüche, haben Anspruch auf Reha und können Riester nutzen. Wer das nicht möchte, kann sich beim Arbeitgeber schriftlich befreien lassen.
Kranken- und Arbeitslosenversicherung entstehen durch einen Minijob nicht. Wer nicht anders versichert ist, etwa über die Familie oder einen Hauptjob, muss sich selbst krankenversichern.
Rechte im Minijob
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie andere Beschäftigte: Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, Kündigungsschutz nach den allgemeinen Regeln.
Der Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Minijob neben dem Hauptjob
Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und dann voll abgabenpflichtig.
Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden zusammengerechnet: Zusammen dürfen sie die Grenze nicht überschreiten.
Wenn es mehr wird: der Midijob
Zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt der Übergangsbereich (Midijob). Hier zahlt man reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Verdienst langsam steigen, und ist voll kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert.
Besondere Gruppen
Schüler, Studierende, Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung haben teils eigene Hinzuverdienstregeln, etwa Freibeträge beim Arbeitslosengeld oder Grenzen bei Familienversicherung und BAföG. Prüfen Sie vor Aufnahme des Jobs bei der zuständigen Stelle, wie sich das Einkommen auswirkt.
Aktuelle Werte und Rechner finden Sie bei der Minijob-Zentrale.