Erbschein beantragen: wann man ihn braucht, Nachlassgericht oder Notar, Unterlagen, Kosten und Alternativen
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Nach einem Todesfall verlangen Banken, das Grundbuchamt oder Versicherungen oft einen Nachweis, wer Erbe ist. Deshalb suchen viele „Wie beantrage ich einen Erbschein“. Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer geerbt hat und zu welchem Anteil. Man braucht ihn aber nicht immer.
Wann ist ein Erbschein nötig?
1. Wenn es kein Testament gibt und die gesetzliche Erbfolge nachgewiesen werden muss.
2. Wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt und Bank oder Grundbuchamt sich damit nicht zufriedengeben.
3. Wenn Immobilien umgeschrieben werden sollen und kein notarielles Testament existiert.
Wann er oft nicht nötig ist
1. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag: Zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reicht das meist für Banken und das Grundbuch.
2. Wenn der Verstorbene eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt hat: Dann kann die bevollmächtigte Person oft schon handeln.
3. Bei kleinen Guthaben akzeptieren manche Banken andere Nachweise. Fragen lohnt sich, weil der Erbschein Geld kostet.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken nicht pauschal einen Erbschein verlangen dürfen, wenn das Erbrecht anders eindeutig nachgewiesen werden kann.
Wo beantragt man ihn?
1. Beim Nachlassgericht, das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Alternativ kann der Antrag bei jedem Nachlassgericht aufgenommen werden, das ihn weiterleitet.
2. Bei einem Notar, der den Antrag beurkundet und an das Gericht schickt. Das ist oft bequemer.
Den Antrag kann jeder Erbe stellen, auch für alle Miterben (gemeinschaftlicher Erbschein).
Welche Unterlagen braucht man?
1. Sterbeurkunde.
2. Personalausweis.
3. Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden.
4. Bei gesetzlicher Erbfolge: Urkunden, die die Verwandtschaft belegen (Geburts- und Heiratsurkunden, Familienstammbuch), sowie Sterbeurkunden vorverstorbener Angehöriger.
5. Angaben zum Wert des Nachlasses.
Der Antragsteller muss an Eides statt versichern, dass seine Angaben richtig sind. Diese eidesstattliche Versicherung wird beim Gericht oder Notar abgegeben.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für den Antrag mit eidesstattlicher Versicherung und für die Erteilung fällt jeweils eine Gebühr an. Bei einem Nachlass von einigen zehntausend Euro liegen die Kosten oft im Bereich einiger hundert Euro; bei großen Vermögen deutlich höher. Schulden werden vom Wert abgezogen.
Wie lange dauert es?
Je nach Gericht und Fall wenige Wochen bis mehrere Monate, besonders bei vielen Erben, unklarer Familiensituation oder Streit.
Erbe ausschlagen
Wer das Erbe nicht annehmen will, zum Beispiel weil die Schulden überwiegen, kann es innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht oder notariell ausschlagen. Wer einen Erbschein beantragt, nimmt das Erbe damit in der Regel an.
Europäisches Nachlasszeugnis
Liegt Vermögen in anderen EU-Staaten, kann statt oder neben dem Erbschein ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden.
Bei Streit unter Erben oder komplizierten Fällen lohnt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.