Online-Ausweis aktivieren: PIN-Brief, AusweisApp, Handy als Kartenleser und was tun bei vergessener PIN

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„Online-Ausweis aktivieren“ und „AusweisApp PIN vergessen“ suchen viele, sobald eine Behörde, die Rentenversicherung, die Steuer oder die Krankenkasse eine Online-Identifizierung verlangt. Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) weist man sich im Internet so sicher aus wie am Schalter. Was man braucht 1. Einen Personalausweis, der nach November 2010 ausgestellt wurde. Seit Juli 2017 ist die Online-Funktion bei jedem neuen Ausweis automatisch eingeschaltet. Auch der elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte für EU-Bürger funktionieren. 2. Die sechsstellige PIN. Bei Abholung des Ausweises bekommt man einen PIN-Brief mit einer fünfstelligen Transport-PIN und der PUK. 3. Die kostenlose AusweisApp des Bundes für Android, iPhone, Windows oder Mac. 4. Ein Smartphone mit NFC als Kartenleser oder ein USB-Kartenlesegerät. Schritt für Schritt 1. AusweisApp aus dem offiziellen App Store oder von ausweisapp.bund.de installieren. 2. „Meine PIN einrichten“ bzw. „PIN ändern“ wählen und angeben, dass man eine Transport-PIN hat. 3. Ausweis an die Rückseite des Handys halten, dort sitzt meist die NFC-Antenne. Den Ausweis ruhig liegen lassen, Hüllen mit Metall abnehmen. 4. Die fünfstellige Transport-PIN aus dem Brief eingeben, dann eine eigene sechsstellige PIN wählen und bestätigen. Ab jetzt gilt nur noch diese. 5. Mit der Funktion „Meine Daten einsehen“ testen, ob alles klappt. Mit Handy und Computer zusammen Wer sich am PC anmelden möchte, kann das Smartphone als Kartenleser koppeln: In der AusweisApp auf beiden Geräten die Kopplung starten und den angezeigten Code eingeben. Beide Geräte müssen im selben WLAN sein. PIN vergessen oder Brief verloren Seit Ende 2023 kann man eine neue PIN nicht mehr per Brief bestellen, der PIN-Rücksetzdienst wurde eingestellt. Stattdessen setzt man die PIN beim Bürgeramt oder der Ausweisbehörde zurück. Das ist kostenlos, wenn man den Ausweis vorlegt; manche Kommunen bieten dafür eigene Termine an. Wird die PIN dreimal falsch eingegeben, ist sie gesperrt: Nach zwei Fehlversuchen fragt die App zur Sicherheit die Zugangsnummer (CAN) ab, die vorn auf dem Ausweis steht. Nach dem dritten Fehlversuch entsperrt man mit der PUK aus dem PIN-Brief. Die PUK funktioniert bis zu zehnmal. Wenn die Funktion ausgeschaltet ist Bei Ausweisen von vor Juli 2017 konnte man die Funktion abwählen. Das Einschalten geht nur bei der Ausweisbehörde und ist kostenlos. Wofür man sie nutzt Elster und Steuerbescheide, Rentenkonto, BAföG, Führungszeugnis, Kfz-Zulassung, Wohnsitzanmeldung in vielen Städten, das Nutzerkonto des Bundes (BundID), Kontoeröffnungen und die Identifizierung bei Krankenkassen-Apps und der elektronischen Patientenakte. Die Liste wächst, daher lohnt sich die Einrichtung einmal. Sicherheit Die PIN nie aufschreiben und nie am Telefon oder per E-Mail weitergeben. Behörden fragen nie danach. Bei Verlust des Ausweises die Online-Funktion über die Sperrhotline 116 116 sperren lassen. Zum Nachprüfen Aktuelle Anleitungen, unterstützte Smartphones und Hilfe gibt es auf ausweisapp.bund.de und personalausweisportal.de.

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