Rente beantragen: wann der Antrag fällig ist, online oder in der Beratungsstelle, Kontenklärung und Unterlagen

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„Wie beantrage ich meine Rente“ fragen sich viele, wenn der Ruhestand näher rückt. Wichtig zu wissen: Die Rente kommt nicht automatisch. Man muss sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, sonst wird sie nicht gezahlt. Der Antrag ist kostenlos und mit etwas Vorbereitung gut zu schaffen. Wann stellen? Am besten etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. So bleibt Zeit für Rückfragen, und die erste Zahlung kommt pünktlich. Wird der Antrag später als drei Kalendermonate nach Erreichen der Voraussetzungen gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat; Geld für die Monate davor ist dann verloren. Wann kann ich in Rente gehen? 1. Regelaltersrente: Die Altersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre; für alle ab Jahrgang 1964 gilt 67. 2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge früher, die Grenze steigt schrittweise auf 65. 3. Altersrente für langjährig Versicherte: mit 35 Jahren ab 63 möglich, aber mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat vor der Regelaltersgrenze. 4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: mit GdB 50 und 35 Jahren früher, mit oder ohne Abschläge. Welche Grenze für Ihren Jahrgang gilt, steht in der Renteninformation oder Rentenauskunft. Vorher: Kontenklärung Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Lücken: Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Zeiten im Ausland. Fehlende Zeiten können die Rente mindern oder einen früheren Rentenbeginn verhindern. Die Kontenklärung kann man schon Jahre vorher bei der Rentenversicherung beantragen. So stellen Sie den Antrag 1. Online über die eServices der Deutschen Rentenversicherung, mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. 2. In einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung: Termin vereinbaren, die Beraterin oder der Berater füllt den Antrag mit Ihnen aus. 3. Bei Versichertenältesten (ehrenamtliche Berater) oder beim Versicherungsamt der Stadt bzw. Gemeinde. 4. Per Post mit den Formularen, die auf der Website zum Download bereitstehen. Unterlagen 1. Personalausweis oder Reisepass. 2. Rentenversicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer. 3. Bankverbindung (IBAN). 4. Krankenversicherungskarte; Angaben zur Krankenversicherung, denn davon hängen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab. 5. Nachweise über noch fehlende Zeiten, Geburtsurkunden der Kinder für Kindererziehungszeiten. 6. Bei Schwerbehinderung den Ausweis oder Bescheid. Nach dem Antrag Sie bekommen einen Rentenbescheid mit Höhe und Beginn der Rente. Prüfen Sie ihn sorgfältig; gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Rente wird am Ende des Monats gezahlt, für den sie bestimmt ist. Hinzuverdienst und Steuern Seit 2023 darf man neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Renten sind teilweise steuerpflichtig; ob eine Steuererklärung nötig ist, hängt von der Höhe aller Einkünfte ab. Beratung Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos, auch telefonisch über das Servicetelefon. Aktuelle Altersgrenzen und Regeln stehen auf deutsche-rentenversicherung.de.

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